Modul 1 schätzt ein, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive, EU 2022/2555) fällt. Modul 2 gibt eine erste Selbsteinschätzung zum Umsetzungsstand der zehn Risikomanagement-Maßnahmenbereiche nach § 30 Abs. 2 BSIG, die betroffene Einrichtungen umsetzen müssen. Beide Ergebnisse sind eine erste Orientierung — keine Rechtsauskunft.
§ 30 Abs. 2 BSIG (nationale Umsetzung von Art. 21 Abs. 2 NIS2-Richtlinie) verpflichtet betroffene Einrichtungen zu einem Mindestkatalog von zehn Risikomanagement-Maßnahmenbereichen. Schätzen Sie für jeden Bereich den aktuellen Umsetzungsstand ein.