Zwei Module: Modul 1 prüft anhand von Sektor und Größenschwellen, ob und wie Ihr Unternehmen erfasst ist. Modul 2 bewertet den Umsetzungsstand der zehn Maßnahmenbereiche nach § 30 Abs. 2 BSIG.
Eine erste Orientierung, keine Rechtsauskunft. Maßgeblich sind der Wortlaut des BSIG und die Einschätzung der zuständigen Stelle.
Modul 1 · Betroffenheitsprüfung
Zehn Fragen zu Sektor und Größe. Die Einstufung folgt der Verknüpfung beider Kriterien, nicht der Zahl der Ja-Antworten.
Modul 2 · Maßnahmenbereiche nach § 30 BSIG
§ 30 Abs. 2 BSIG verpflichtet erfasste Einrichtungen zu zehn Risikomanagement-Maßnahmenbereichen. Der Katalog gilt für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen gleichermaßen. Schätzen Sie je Bereich den Umsetzungsstand ein.