Die beiden Modi
Quick-Check — die zwölf verbreitetsten Anwendungen als Kacheln anklicken, Datenarten wählen, fertig. Für eine erste Standortbestimmung in wenigen Minuten.
Expertenmodus — voller Katalog mit Suche und Kategoriefilter, eigene Anwendungen ergänzbar, und pro Anwendung sämtliche TIA-Felder einzeln editierbar. Für die Arbeit am konkreten Mandat.
Der Wechsel zwischen den Modi verwirft nichts — im Quick-Check erfasste Anwendungen bleiben im Expertenmodus vorhanden und lassen sich dort verfeinern.
Ablauf
- Unternehmensprofil ausfüllen, insbesondere die verarbeiteten Datenarten.
- Anwendungen aus dem Katalog übernehmen oder eigene ergänzen. Die Katalogwerte sind Startwerte — überschreiben Sie sie mit dem, was in Ihren Verträgen steht.
- Auswertung lesen: Kennzahlen, Risikoverteilung, Detailtabelle.
- Maßnahmen und europäische Alternativen prüfen.
- Zusammenfassung anpassen und den Bericht drucken.
Die Felder pro Anwendung
- Souveränitätsstufe — wie weit reicht fremdes Recht auf die Daten durch? Von „Drittlandkonzern, weltweite Verarbeitung" bis „Eigenbetrieb in der EU".
- Übermittlungsgrundlage — worauf stützen Sie die Übermittlung? Bei reinem EU-Betrieb ist keine erforderlich.
- AVV — Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Unabhängig von der Drittlandfrage Pflicht, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten für Sie verarbeitet.
- Datenkategorie — was landet in dieser Anwendung? Besondere Kategorien nach Art. 9 und Beschäftigtendaten wiegen deutlich schwerer.
- Zusatzmaßnahmen — was haben Sie ergänzend umgesetzt? Nur die Schlüsselhoheit senkt das Restrisiko wirklich deutlich.
Speichern und Laden
Der Stand wird automatisch im Browser gesichert und beim nächsten Aufruf wiederhergestellt. Speichern lädt den Stand zusätzlich als JSON-Datei herunter — für die Ablage im Mandat oder den Wechsel auf einen anderen Rechner. Laden spielt eine solche Datei wieder ein.
Grenzen des Tools
Die Bewertung folgt einem offengelegten Regelwerk, keiner KI. Sie ist damit nachvollziehbar und wiederholbar, kennt aber Ihren konkreten Vertragsstand nicht. Der Anbieterkatalog ist eine gepflegte Momentaufnahme und im Zweifel gegen die Trust-Center-Dokumentation des Anbieters zu prüfen — die Quelle ist bei jeder Anwendung verlinkt.